Immer wieder hört man auf der Straße oder in diversen sozialen Medien davon, dass unsere Gemeindeverwaltung eigentlich macht was sie will. Egal ob es um Fragen von Gewerbestandorten geht, ein zu großes Feuerwehrgerätehaus gebaut wird, die Brücke an der Wankumer Straße niemals fertig wird und so manch anderes.
Oftmals geht Kritik aber deutlich unter die Gürtellinie und einzelne Personen werden schnell mal diffamiert. Das scheint heutzutage offensichtlich eine gängige Art der Auseinandersetzung zu sein, was aber durchaus strafbar sein kann und von einem mangelnden Demokratieverständnis zeugt.
Es kann natürlich immer wieder vorkommen, dass bestimmte Aktivitäten der Gemeinde nicht immer allen gefallen. Dennoch hat der Gesetzgeber in seiner Gemeindeordnung klare Spielregeln vorgegeben, wie eine Gemeinde zu funktionieren hat. Alles Andere würde sehr schnell zu Chaos und Willkür führen.
In dieser Gemeindeordnung ist auch die Funktion des Gemeinderates festgelegt worden. Der Gemeinderat wird alle 5 Jahre im Rahmen von Kommunalwahlen gewählt. Hier entscheidet der Bürger, welcher Vertreter von welchen Parteien oder Wählergemeinschaften die Geschicke der Gemeinde mitbestimmt.
Neben dem Gemeinderat gibt es noch Fachausschüsse, die bestimmte Themen vorbesprechen bevor sie im Rat final entschieden werden. In die Fachausschüsse können nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürger berufen werden. Hier werden Anträge entweder
- direkt von der Gemeinde
- von den Parteien und Wählergemeinschaften
- oder direkt aus der Bürgerschaft
besprochen und darüber abgestimmt, ob nun die eine oder andere Maßnahme umzusetzen ist. Es ist also der Rat, der darüber befindet, was in der Gemeinde zu passieren hat. Er gibt der Gemeindeverwaltung die Aufgabe Dinge umzusetzen. Die Verwaltung darf also nicht aus eigenem Antrieb zum Beispiel ein Gewerbegebiet ausweisen, wenn der Rat das nicht vorher mehrheitlich beschlossen hat.
Es gibt in der Gemeinde natürlich Aufgabenbereiche, die nicht direkt mit dem Rat zu tun haben. Dies sind zum Beispiel Ordnungs- oder Sozialdienste, die zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehören. Wobei bei der personellen Ausstattung der Verwaltung wiederum der Rat mitbestimmt.
Wie oben bereits erwähnt, hat jeder Bürger das Recht einen Antrag an die Gemeinde zu stellen. Dieser muss zwingend im Rat beraten und darf nicht ignoriert werden. So ist zum Beispiel vor Jahren unsere Skaterbahn entstanden, weil viele Jugendliche sich zusammengetan und einen Bürgerantrag gestellt hatten.
In unserer Gemeinde ist also direktes Mitwirken in den Entscheidungsgremien leicht möglich.
Leider lassen sich nicht immer alle Vorhaben umsetzen, da unsere finanziellen Möglichkeiten derzeit arg begrenzt sind.
Wer also auf die Verwaltung schimpft, muss es auch gerechterweise mit dem Rat machen. Besser als Schimpfen ist jedoch, wenn man sich persönlich in die Prozesse einbringt und aktiv am Gemeindewohl mitwirkt.