CDU und WWG beschließen Antrag, der unseren Landwirten schadet!
In der Sitzung des Ausschusses zu Umwelt, Klima und Verkehr (UKV) am 29. August 2024 kam es zu einer bemerkenswerten Entscheidung der örtlichen CDU mit Unterstützung der Wankumer Wählergemeinschaft (WWG). Beschlossen werde sollte ein Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FFPV-Anlagen). Dabei handelt es sich um einen Leitfaden zur Bewertung von Anträgen für Photovoltaik-Anlagen, die auf unbebautem Grund, z.B. Feldern, errichtet werden sollen. Solch ein Leitfaden ist nicht bindend, kann aber im Laufe der kommenden Jahre beim Ausbau der Photovoltaik in der Gemeinde als unterstützendes Instrument dienen, sodass Anträge nach nachvollziehbaren und transparenten Kriterien bewertet werden.
Bei den FFPV gibt es sogenannte privilegierte Flächen, bei dem Gesetzgeber den Gemeinden keine Möglichkeit einräumt, diese Anträge zu verhindern. Diese Flächen befinden sich z.B. neben Autobahnen. Für nicht-privilegierte Flächen kann bzw. muss die Gemeinde entscheiden. Hierbei ist natürlich eine Abwägung erforderlich, da die meisten Freiflächen landwirtschaftlich genutzt werden und die langfristige Bebauung durch FFPV-Anlagen die landwirtschaftlich nutzbare Fläche im Gemeindegebiet reduziert.
Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb zur Begrenzung des Flächenverbrauchs für nicht-privilegierte FFPV-Anlagen Maßnahmen in den Leitfaden eingebaut, um diesem Kompromiss Rechnung zu tragen. So sollte diese Fläche generell begrenzt werden und auch nur auf Flächen mit einer mittleren Bodenwertzahl von 45 und kleiner erlaubt sein.
Den Vertretern der CDU war dieser Richtwert zu hoch angesetzt. Sie wollten die mittlere Bodenwertzahl auf 35 begrenzen. Nach Darstellung der Verwaltung würden dadurch allerdings kaum bis keine Flächen übrigbleiben, was zu einer rechtlich nicht zulässigen Regelung führen würde, da dadurch der Ausbau der Photovoltaik blockiert werden würde bzw. einige wenige Grundbesitzer bevorzugt werden würden. Die Verwaltung schlug als Kompromiss vor, die Größe der zulässigen Gesamtfläche für FFPV-Anlagen zu verringern. Dadurch würde effektiv der Flächenverbrauch von FFPV-Anlagen begrenzt.
Leider stellte sich die CDU-Fraktion hier als nicht kompromissbereit heraus. Auf Nachfrage des WBV, warum denn die für das Gemeindegebiet rechtlich schwierige mittlere Bodenwertzahl von 35 für die CDU so wichtig sei, wurden alle anwesenden Zeuge einer populistischen Rede eines CDU-Vertreters, nachdem die Nahrungssicherheit in Deutschland gefährdet wäre. Vielmehr ging aus der Erklärung hervor, dass die Vertreter der CDU nichts von den Anbaumethoden unserer Nachbarstaaten halten, da diese als minderwertig dargestellt wurden – komisch, folgen doch alle EU-Staaten den gleichen strengen EU-Richtlinien!
Jetzt ist, wie oben genannt, die Abwägung aus landwirtschaftlicher Nutzung und Ausbau der Photovoltaik natürlich sehr wichtig. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Landwirte genügend hochwertige landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung haben. Dies kann aber auch durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Begrenzung der Gesamtfläche für nicht-privilegierte FFPV-Anlagen im Gemeindegebiet erreicht werden. Auf den Einwurf, dass dies der Fall sein reagierte die CDU allerdings nicht. Eine durch eine CDU-Vertreterin beantragte Unterbrechung der Ausschusssitzung zwecks CDU-interner Beratung brachte auch keine Einsicht seitens der CDU.
Daher blieb dem sichtlich um einen Kompromiss bemühten Vorsitzenden des UKV-Ausschusses nichts anderes übrig, als über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen zu lassen. Wie erwartet stimmte die CDU gegen den Vorschlag, unterstützt von den Mitgliedern der WWG, wodurch der Antrag in Gänze abgelehnt wurde (Grüne, SPD und WBV stimmten für den Antrag). Darüber hinaus beantragte die CDU eine Abstimmung desselben Antrags aber mit der geringeren mittleren Bodenwertzahl von 35. Es ist schon bemerkenswert, dass die CDU einen solch rechtlich bedenklichen Antrag überhaupt stellt. Noch bemerkenswerter ist, dass sowohl alle anwesenden Vertreter der CDU (4 Personen) sowie der WWG (3 Personen) diesem Antrag dann auch zugestimmt haben, sodass der UKV Ausschuss mit sieben zu fünf Stimmen (Grüne, SPD und WBV stimmten gegen den CDU Antrag) diesen rechtlich fragwürdigen Antrag angenommen hat. Auch der Hinweis des Bürgermeisters, dass er dem Gemeinderat keine Annahme eines rechtlich bedenklichen Leitfadens vorschlagen kann, führte nicht zur Vernunft bei CDU und WWG.
Durch den angenommenen Antrag der CDU kommt es daher wahrscheinlich nicht zu einem Leitfaden für den Photovoltaikausbau auf Freiflächen in unserem Gemeindegebiet. Damit wird dann weder eine maximale mittlere Bodenwertzahl noch eine Flächenbegrenzung als Richtwert festgehalten. Schlechte Neuigkeiten für unsere Landwirte!