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WBV Vorschlag: Ziele der Gemeindeentwicklungsplanung

Als Eingabe zur Diskussion zur Überarbeitung der Ziele der Gemeindeentwicklungsplanung in Wachtendonk nachfolgend der Vorschlag vom WBV:

1 GRUNDSÄTZE DER ZIELENTWICKLUNG

• Aufbau einer strategischen und strukturierten Entscheidungsgrundlage für die kommunalpolitische Arbeit und Ausrichtung der nächsten Jahre

• Erarbeitung einer Sammlung konkreter Maßnahmen, Projekte und Visionen mit Priorisierung durch Bürger

• Stetige Neuausrichtung der Ziele aufgrund innerer und äußerer Einflussfaktoren wie demografischer Wandel, Globalisierung, soziokulturelle Änderungen sowie ökologische Erfordernisse

• Nachhaltige Sicherung und strategische Weiterentwicklung der Wohn-, Lebens- und Standortqualität als ländliche Gemeinde.

2 A – SIEDLUNGSENTWICKLUNG (WOHNUNGS- UND GEWERBEBAU)

A 1.
In den nächsten Jahren sollte der Schwerpunkt in der Erhaltung des bestehenden Wohnungsbestandes liegen. Alle Daten über die Bevölkerungsentwicklung (insbesondere die Bertelsmann – Studie) lassen einen weiteren, starken Bevölkerungszuzug unwahrscheinlich erscheinen. Wichtig ist uns bei aller Siedlungsentwicklung der Erhalt der dörflichen Struktur der Gemeinde.

A 2.
Bei der Ausweisung von Baugebieten ist anzustreben, dass die beiden Ortschaften auch baulich „zusammenwachsen“, insbesondere sind zukünftige Baugebiete – wie im Gebiets-und Entwicklungsplan u. a. vorgesehen – östlich der Ortschaft Wankum in Richtung der Ortschaft „Stadt Wachtendonk“ auszuweisen. Darüber hinaus werden weitere die Ortschaften sichtbar verbindende Maßnahmen (z. B. Fuß-u. Radweg entlang des Dorfbaches) angestrebt.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Schaffung von Infrastrukturmaßnahmen, die von beiden Gemeindeteilen gemeinsam genutzt werden können.
Neben diesen siedlungsstrukturellen Maßnahmen sollen auch Identitätsstiftende Maßnahmen und Aktionen ergriffen werden, die die beiden Ortsteile nicht nur baulich sondern auch ideell näher führen.

A 3.
Der Entwicklung der vorhandenen Gewerbegebiete ist der Vorrang vor der Neuausweisung zu geben. Hierbei sollte die Schaffung attraktiver Gewerbestandorte das Ziel sein. Wichtig ist hierbei auch die Ausweitung des Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzangebotes. Die Gemeinde sollte aktiv die Kooperation der Schulen und der Wirtschaft begleiten. Die angesiedelten Betriebe sind im Rahmen der Wirtschaftsförderung aktiv zu betreuen und zu fördern.
Sollten trotzdem neue Gewerbeflächen auszuweisen sein, so sollten diese im direkten Anschluss an bestehende Standorte entstehen.

3 B – BEVÖLKERUNG & SOZIALES

B 1.
Der Erhalt des Sportstättenangebotes (Turnhallen-und Sportplätze) ist auf hohem Niveau anzustreben. Dieses Angebot ist jedoch nicht nur für den Sport sondern auch für sonstige Veranstaltung nutzbar zu machen (Karneval, Schützenfest und sonstiges).

B 2.
Die Förderung der Jugend hat oberste Priorität, insoweit ist die „Jugendarbeit“ im Bereich oberhalb des Kindergartenalters ständig weiterzuentwickeln. Bestandteile der Jugendarbeit sind auch die jeweiligen aktuellen gesellschaftlichen Probleme. Dabei ist insbesondere auch die Arbeit der ortsansässigen Vereine einzubinden.
Es bleibt zu prüfen, ob dem bestehenden stationären Angebot auch weiterhin der Vorrang vor mobilen Angeboten einzuräumen ist. Eine Möglichkeit wäre die Einbindung oder die Ergänzung in die schulischen Angebote, z.B. des Ganztages.

4 C – WIRTSCHAFT / GEWERBE & ARBEIT

C 1.
Der sanfte Tourismus wird weiter gefördert. Hierzu gehört insbesondere auch die Pflege und der weitere Ausbau des Rad-und Wanderwegenetzes und ein Ausbau der touristischen Infrastruktur, um die Anwesenheit von Gästen auch weiter wirtschaftlich spürbar zu machen.

C 2.
Schulden oder Schuldenfreiheit sind zwar kein Selbstzweck. Die Verschuldung ist aber auf das durch den Haushalt wirtschaftlich verkraftbare Maß zu beschränken. Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes ist auch aus Gründen der demografischen Gerechtigkeit und unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben auf die Schaffung von Rücklagen hinzuwirken. Größeren neuen Projekten ist eine Finanzierung aus eigener Kraft entgegenzustellen. Hierbei sind auch die Folgekosten bei der Betrachtung mit ins Auge zu fassen.

5 D – VERKEHR

D 1.
Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, beide Ortskerne von unnötigem Fahrzeugverkehr freizuhalten sowie für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu sorgen. Dort, wo es möglich ist, soll die Geschwindigkeit auf höchstens 30 km/h begrenzt werden. Die Gemeinde unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Bemühungen um Reduzierung von verkehrsbedingten Lärmemissionen. Bei neuen Planungen (Wohnbaugebiete, Straßen) sind Lärmschutzmaßnahmen besonders zu beachten.

D 2.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in und um die Gemeinde ist noch weiter zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die Erreichbarkeit der Nachbargemeinden mit ÖPNV auch abends und an Wochenenden. Hierbei ist besonders ein Fahrangebot für Jugendliche vorzuhalten.

D 3.
Weitere Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (z.B. mit den Gemeinden des Südkreises Kleve). Dabei werden hinsichtlich der möglichen Bereiche für Kooperationen ausdrücklich keine Einschränkungen gemacht, solange die Gestaltungsspielräume der Gemeinde nicht unkontrollierbar eingeengt werden.

D 4.
Weiterentwicklung der Verwaltung zu noch mehr Bürgerfreundlichkeit Und die weitere Schaffung von flankierenden Angeboten.

6 E – LANDWIRTSCHAFT, UMWELT & ÖKOLOGIE

E 1.
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen sind entsprechend zu planen und in einem sogenannten Öko-Konto zusammenzuführen, damit erforderliche Ausgleichsmaßnahmen zukünftig außerhalb der Baugebiete erfolgen können. Dabei wird eine Vernetzung vorhandener Biotopstrukturen angestrebt, um eine sowohl für Menschen als auch für Tiere und Pflanzen lebenswerte Umwelt zu schaffen, oder diese zu verbessern. Hierbei sind besondere die geplanten, verbindenden Strukturen zwischen den beiden Ortsteilen ins Auge zu fassen.

E 2.
Die Entwicklung der attraktiven Natur-und Landschaftsräume ist erklärtes Ziel der Gemeinde. Der Landwirtschaft kommt dabei eine besondere Aufgabe zu. Die Erhaltung und Pflege eines für den Fuß-und Fahrradwanderer attraktiven Wirtschaftswegenetzes ist selbstverständlich. Die Gemeinde Wachtendonk bekennt sich dazu, dass der Ort vor allem als Wohnquartier und als Naherholungsraum erhalten und entwickelt werden soll.

E 3.
Die bestehenden und die in Auskiesung befindlichen Flächen sind naturräumlich zu gestalten und hinsichtlich des Zieles, Wachtendonk naturverträglich und als Naherholungsziel auszubauen, zu entwickeln.
Eine Ausweitung der derzeit festgeschriebenen Auskiesungsflächen kommt nicht in Betracht. Die Möglichkeit des Fracking wird abgelehnt.

E 4.
Lokal vorhandene Möglichkeiten, schädliche Umweltauswirkungen zu vermindern und mehr Teilhabe von Bürgern an Entscheidungsprozessen zu erreichen, sollen aktiv, im Rahmen vorhandener Handlungsspielräume, genutzt werden.
7 F – BILDUNG, KULTUR & FREIZEIT

F 1.
Mit der Bevölkerungsentwicklung einhergehend ist die gemeindliche Infrastruktur auszubauen. Hierbei ist vor allem die besondere Lebenssituation behinderter und alter Menschen bei allen Planungen, Entscheidungen und Vorhaben der Gemeinde mit zu berücksichtigen.

F 2.
Kultur ist Lebensqualität, sie gehört zur Identität und Attraktivität eines Ortes als unverwechselbares Markenzeichen. Sie in ihrer vielfältigen Form zu fördern. Insoweit wird die Arbeit aller kunst-und kulturschaffenden Vereine und Institutionen in der Gemeinde unterstützt.

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