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Ratssitzung 13.12.18: Rede des Kämmeres zur Einbringung des Haushaltsentwurfes 2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren.

ich darf Ihnen heute den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 vorstellen. Der Haushaltsplan, das ist unsere kommunalpolitische Zielvorstellung für 2019 mit einem mittelfristigen Planungszeitraum. Er fasst unsere Prioritäten und Gedanken, die Ergebnisse unserer Debatten, in ein komplexes Zahlenwerk. Ein Zahlenwerk. das im Laufe des Jahres, dem Haushaltsvollzug, zur greifbaren Wirklichkeit wird.

Letztlich geht es bei der Aufstellung des Haushalts darum, das Geld und die Ressourcen, die wir zur Verfügung haben, zielgerichtet für unsere Gemeinde und zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Im Haushaltsplan werden die Leitgedanken der Kommunalpolitik für die kommenden Jahre festgelegt:
– Was ist uns besonders wichtig?
– Wofür wollen wir Geld ausgeben?
– Wie soll sich Wachtendonk entwickeln?

Bei diesen Überlegungen dürfen wir nicht nur die kurzfristige Entwicklung unserer Gemeinde betrachten, sondern müssen immer auch die langfristigen und nachhaltigen sowie finanziellen Auswirkungen im Blick behalten.

Für Menschen, die sich für Politik und Verwaltung wenig interessieren, ist die Haushaltsmaterie trocken und fremd; tatsächlich aber ist die Debatte über den Haushaltsplanentwurf ein Höhepunkt der kommunalen Demokratie.

Diesen Zusammenhang möchte ich besonders betonen, weil er manchmal in der Öffentlichkeit in Vergessenheit zu geraten droht. Er gerät insbesondere immer dann in Vergessenheit, wenn sich die Gemeinde „Sparzwängen“ unterwerfen muss und nicht alle Wünsche und Begehrlichkeiten erfüllt werden können. Mit dem Haushaltsplan werden die Weichenstellungen beschlossen. Diese Weichenstellungen müssen sich aber stets auch an den wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen messen lassen, indem wir Notwendiges vorn Wünschenswertem unterscheiden.

Ich glaube, dass uns dies in den letzten Jahren sehr gut gelungen ist.

Kommen wir nun auf den Haushaltsplan 2019 zu sprechen. Beginnen wir mit den Rahmendaten und hier wie immer, die Ergebnisse zuerst. Für das Haushaltsjahr 2019 müssen wir noch einmal eine „bittere Pille“ schlucken. Im Jahr 2019 stehen den Erträgen von 16.016.338 Euro Aufwendungen von 17.629.365 Euro gegenüber. Damit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2019 ein planerisches Defizit von 1.613.027 Euro, welches durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

Besser sieht es jedoch für die Planungsjahre 2020 bis 2022 aus.

Für das Jahr 2020 planen wir einen in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichenen Haushalt. Die Planungen für das Jahr 2020 schließen sogar mit einem positiven Ergebnis ab. Hier werden 323.913 Euro als Überschuss ausgewiesen.

Für die Planungsjahre 2021 und 2022 sieht der Haushaltsplan lediglich geringe Defizite von 101.809 Euro Für 2021 bzw. 206.603 Euro Für 2022 vor.

Kommen wir zu den wesentlichen Inhalten des Haushaltsplanentwurfs 2019, welcher in diesem Jahr 430 Seiten umfasst, und Ihnen morgen auf elektronischen Weg zur Vefrügung gestellt wird.

Lassen Sie mich dabei zunächst auf die Ertragsseite eingehen.

Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Erträge von insgesamt 9,35 Mio. Euro eingeplant. Hier ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 660.000 Euro kalkuliert. Für die Planungsjahre 2020 bis 2022 Wird auch weiterhin mit steigenden Steuererträgen gerechnet.
Maßgeblicher Indikator ist dabei die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Nach der positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren ist nach den Orientierungsdaten des Arbeitskreises der Steuerschätzer auch über die Jahre 2019 bis 2022 mit weiter steigenden Erträgen aus dem gemeindlichen Einkommensteueranteil zu rechnen. Für das Jahr 2019 kann unter diesen Voraussetzungen ein Aufkommen von 4,1 Mio. Euro erwartet werden. Aufgrund der vorliegenden Orientierungsdaten wurde zwischen 2019 und 2022 hier eine
Ertragssteigerung von 14,6 % berücksichtigt.

Da im gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer nach wie vor eine Kostenbeteiligung
des Bundes an den Aufwendungen der Integrationskosten für Flüchtlinge enthalten ist, werden im Haushalt üir das Jahr 2019 in diesem Bereich Erträge von 440.000 Euro ausgewiesen. Dabei ist allerdings noch nicht die Ankündigung berücksichtigt. dass der Bund seine Beteiligung bundesweit von derzeit 2,4 Mrd. Euro auf 3.4 Mrd. Euro aufstocken will. Daraus werden sich zusätzlich rd. 50.000 Euro für die Gemeinde Wachtendonk ergeben, die im Haushalt aufgrund der fehlenden Gesetzgebung noch nicht berücksichtigt sind.

Ein besonderes Augenmerk liegt naturgemäß auf der Gewerbesteuer, stellt sie doch neben dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach wie vor die wichtigste Ertragsquelle unserer Gemeinde dar. Die außergewöhnlich gute Entwicklung der letzten vier Jahre ist im Wesentlichen auf Nachveranlagungen für zurückliegende Jahre zurückzuführen. In den Jahren 2015 bis 2018 waren nicht zu erwartende Nachzahlungen von jeweils über 1 Mio. Euro zu leisten. Ohne diese enormen Gewerbesteuernachzahlungen haben wir uns jeweils im Rahmen der prognostizierten
Planansätze bewegt. Mit diesen hohen Gewerbesteuernachzahlungen kann jedoch nicht kalkuliert werden. Für das kommende Jahr wird jedoch ein Gewerbesteueraufkommen von 3,1 Mio. Euro erwartet.

Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste gemeindliche Steuer mit eigenem Hebesatzrecht. Sie ist eine stabile und wichtige Einnahmequelle unserer Gemeinde. In Bereich der Grundsteuer A + B werden jährliche Erträge von rd. 1,2 Mio. Euro erwartet.

In den Jahren 2011 bis 2015 sowie 2017 und 2018 gehörte die Gemeinde Wachtendonk zum Kreise der abundanten Kommunen und hat aufgrund der eigenen Steuerkraft keine Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten. Obwohl unsere Steuerkraft annähernd auf dem hohen Niveau der letzten beiden J ahre geblieben ist, erhält die Gemeinde Wachtendonk aufgrund der gegenüber 2018 um 77.550 Euro gesunkenen eigenen Steuerkraft im Jahr 2019 nun wieder „geringe“ Schlüsselzuweisungen. Hier ist ein Betrag in Höhe von rd. 59.500 Euro zu erwarten.

Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 wird als neue Zuweisung eigener Art eine „finanzkraftunabhängige“ Aufwands- und Unterhaltungspauschale eingeführt. Diese Pauschale wird den Kommunen als „allgemeines Deckungsmittel“ im Hinblick auf die bei allen Gemeinden zugenommenen Bedürfnisse im Bereich der Unterhaltungug und Sanierung gemeindlicher Infrastruktur zugewiesen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt hierfür 120 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt hälftig nach Einwohnern und nach der Fläche. Die Gemeinde Wachtendonk kann hieraus mit Erträgen von rd. 112.000 Euro rechnen.

Werfen wir nun einen Blick auf die Aufwandsseite des Haushaltes 2019, und damit zunächst auf die verschiedenen Kreisumlagen als nach wie vor größte und wichtigste Aufwandspositionen im Haushalt der Gemeinde.

Der aus gemeindlicher Sicht zentrale Aspekt des Kreishaushaltes ist die durch die kreisangehörigen Kommunen aufzubringende allgemeine Kreisumlage. Der Doppelhaushalt des Kreises Kleve sieht über das Jahr 2019 bei der allgemeinen Kreisumlage einen leichten Anstieg des Umlagesatzes um 0,42 %-Punkte auf 29,86 %-Punkte vor. Unter Berücksichtigung dieses Hebesatzes ist von der Gemeinde Wachtendonk im Jahr 2019 eine allgemeine Kreisumlage von 2.853.000 Euro zu entrichten.

Auch bei der differenzierten Jugendamtsumlage ist für 2019 ein leichter Anstieg des Umlagehebesatzes um 0,11 %-Punkte auf 17,70 %-Punkte kalkuliert. Unter Berücksichtigung dieses Hebesatzes ergibt sich für die Gemeinde Wachtendonk in 2019 eine zu entrichtende Jugendamtsumlage von 1.691.000 Euro.

Durch den leichten Anstieg bei den Umlagehebesätzen der allgemeinen Kreisumlage und der differenzierten Jugendamtsumlage sind zusammen mit den Umlagen zur Finanzierung des ÖPNV und der Förderschulen im Jahr 2019 von der Gemeinde Wachtendonk insgesamt 4,71 Mio. Euro an den Kreis Kleve abzuführen.

Unter den Transferaufwendungen wird auch der Zuschuss der Gemeinde Wachtendonk zum kreisweiten Breitbandausbau in den unterversorgten Außenbereichen ausgewiesen. Nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens soll nun mit dem Ausbau des Breitbandnetzes im Jahr 2019 begonnen werden. Die Fertigstellung ist bis zum 31.12.2022 geplant. Hierfür steht im gemeindlichen Haushalt ein Eigenanteil von 364.000 Euro bereit, die im laufenden Jahr nicht verausgabt werden konnten und nun im Haushalt 2019 neu veranschlagt wurden.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2019 mit 3.36 Mio. Euro veranschlagt. Die bereits im Jahr 2018 beschossene Anpassung der Löhne und Gehälter für die tariflich Beschäftigten sieht eine Erhöhung der Bezüge zum 01.04.2019 um rd. 3,1 % vor. Zudem läuft der derzeit geltende Tarifvertrag für die Landesbediensteten‚ der regelmäßig auch Grundlage für die Anpassung der Beamtenbesoldung ist, zum 31.12.2018 aus; hier wurde von einer Steigerung der Gehälter in Höhe von 2,5 % ausgegangen. Die Zahl der im Stellenplan insgesamt ausgewiesenen Stellenanteile erhöht sich leicht um 1,15 Stellen auf 44,33 Stellen. Die Gesamtpersonalaufwendungen erhöhen sich damit gegenüber 2018 um 200.857 Euro.

Meine Damen und Herren,

beim Blick in den Finanzplan zeigt sich, dass rege in die Zukunft unserer Gemeinde investiert wird. Die verschiedenen Maßnahmen, die in den Jahren 2019 bis 2022 vorgesehen sind, ergeben ein Investitionsvolumen von rd. 11 Mio. Euro. Das ist für unsere Gemeinde eine enorme Summe. Der Schwerpunkt bildet dabei in den kommenden Jahren die Investitionen im Bereich der Feuerwehr. Hier sind Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rd. 5,35 Mio. Euro geplant. Der Finanzplan für das Jahr 2019 weist Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3,85 Mio. Euro aus. Für Baumaßnahmen ist ein Betrag von annähernd 2,43 Mio. Euro vorgesehen. Davon entfallen rd. 1,32 Mio. Euro auf die Entwicklung des Baugebietes „Alter Sportplatz Wankum“ und rd. 1,05 Mio. Euro auf den Ausbau von Gemeindestraßen und Wirtschaftswege. Darüber hinaus sind für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen von insgesamt 1,14 Mio. Euro eingeplant.

Alle Investitionen im Jahr 2019 sowie den Planungsjahren 2020 bis 2022 können

    ohne

die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Die Haushaltssatzung sieht lediglich die Kreditaufnahme von 95.666 Euro vor, die zur Umsetzung des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ erforderlich sind und die zu 100 % vom Land getilgt werden.

Die Gemeinde Wachtendonk bleibt also im Kernhaushalt weiterhin schuldenfrei.

Obwohl wir den Gemeindewerken im Dezember 2017 ein Darlehen zur Beteiligung und Betrieb an einer Windkraftenergieanlage in Höhe von 2,66 Mio. Euro gewährt haben, wird der Bestand an liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2018 noch rd. 8 Mio. Euro betragen.

Auf Basis meiner Ausführungen darf ich Ihnen nun den von mir aufgestellten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 zur Beratung in Ihre Hände geben.

Die Fachbereichsleiter stehen den Mitgliedern der Fraktionen im Rahmen der jetzt anstehenden Beratungen für Fragen und ergänzende Hinweise gerne zur Verfügung.

Ihnen, den Damen und Herren des Gemeinderates, wünsche ich konstruktive und sachliche Haushaltsberatungen zum Wohle unserer Gemeinde und der hier lebenden Menschen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Uwe Marksteiner

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